Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen Herbstfreizeit 2022

(auch die Herbstfreizeit kann nicht ohne „Kleingedrucktes“ leben).

  1. In den Teilnahmepreisen sind folgende Leistungen enthalten:
    • Unterbringung in Familienzimmern; die meisten sind „Zimmer mit Dusche / WC“.
      Es gibt zwei größere Zimmer (ein 12er- und ein 8er-Zimmer); damit wir alle Zimmer möglichst gut auslasten können, werden wir bei der Anmeldung abfragen, ob entweder ganze Familien sich ein Zimmer teilen würden oder Kinder/Jugendliche sich ein Zimmer teilen würden.
    • Bettwäsche ist enthalten; Handtücher bitte mitbringen.
    • Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendbrot) vom Anreisetag abends bis Abreisetag mittags.
    • Bei der Anmeldung wird der Wunsch nach vegetarischem Essen abgefragt und bei der Herbstfreizeit so bereitgestellt.
      Darüber hinaus gehende Sonderkost (Allergiker, glutenfrei, etc.) kann die Küche evtl. nach vorheriger Absprache kochen, bitte sprechen Sie uns an.
    • Besuch des angebotenen Zirkus-Workshops für Kinder und Jugendliche; Besuch des Eltern-Gesprächskreises und der Vorträge
  2. Teilnahmepreise:
    • Erwachsene: 190 EUR
    • Kinder und Jugendliche: 125 EUR
    • Alle Altersangaben beziehen sich auf das Alter zu Beginn der Herbstfreizeit.
    • Der Preis erhöht sich um 20 € pro Person für Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht Mitglieder der DGhK, Mensa oder Potential Plus (NAGC) sind.
    • Nach Anmeldeschluss werden die verfügbaren Plätze auf die angemeldeten Teilnehmer verteilt.
      Familien, die keinen Platz bekommen, werden per E-Mail benachrichtigt und auf eine Nachrückerliste gesetzt.
    • Der Teilnahmepreis ist nach Eingang der gesonderten Zahlungsaufforderung zu entrichten.
    • Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, dem Teilnehmer vor Fälligkeit der Zahlung einen Reisesicherungsschein zu übersenden.
  3. Die Herbstfreizeit ist eine Familienfreizeit, also für Eltern und ihre minderjährigen Kinder. Ausnahmen gelten für externe Kursleiter.
  4. Die Hausordnung der Jugendherberge Radevormwald ist einzuhalten. Sie hängt vor Ort aus.
  5. Für Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden.
  6. Bei der Herbstfreizeit stehen Austausch und Begegnung im Vordergrund, nicht Computerspiele und Medienkonsum. Gleichzeitig sind Smartphones und Laptops ein Teil unseres Alltags geworden und werden eventuell auch in einem Kurs genutzt. Wir unterstützen es, wenn die Kinder und Jugendlichen gemeinsam Kursinhalte vertiefen, und auch wir halten gerne Kontakt zur Außenwelt.
    Wir können und wollen elektronische Medien auf der Herbstfreizeit nicht grundsätzlich verbieten, dies soll aber bitte nicht zur Hauptbeschäftigung werden.
  7. Der Besuch der Kurse ist für alle am Camp teilnehmenden Kinder und Jugendlichen verpflichtend.
  8. Außerhalb des obligatorischen Kursangebotes sind die Eltern selbst für die Erfüllung der Aufsichtspflicht für ihre Kinder und Jugendlichen verantwortlich.
    Kinder, die nicht am Kurs- und Betreuungsprogramm teilnehmen können, müssen grundsätzlich auch am Vormittag von den Eltern beaufsichtigt werden.
  9. Aktivitäten außerhalb des Veranstaltungsortes: Die Eltern sind damit einverstanden, dass die Kinder und Jugendlichen die Kursräume und das Gelände der Jugendherberge Radevormwald im Rahmen des Zirkusprojekts verlassen dürfen, vor allem auf dem Weg zur nahegelegenen Turnhalle (etwa 20 min Fußweg). Die Eltern haben die Aufsichtspflicht und entscheiden, ob ihr Kind alleine gehen darf oder ob sie es bringen und abholen.
  10. Jede Familie muss für eine private Haftpflichtversicherung sorgen.
    Für von Teilnehmern verursachte Schäden, sowie für Schäden, die Teilnehmenden entstehen, muss ggf. der Verursacher aufkommen.
  11. Stornierung:
    Die Teilnahmepreise sind sehr knapp kalkuliert. Es gelten daher bei Rücktritt von der Teilnahme die folgenden zu zahlenden Stornogebühren:

    • bis zum Ende des Anmeldezeitraums (19.06.2022): kostenlos
    • bis zum Erhalt der Teilnahme-Zusage: 5% vom Teilnahmepreis
    • bis 5 Wochen vor Beginn: 65% vom Teilnahmepreis
    • bis 10 Tage vor Beginn: 75% vom Teilnahmepreis
    • danach: 100% vom Teilnahmepreis

    Werden geeignete Ersatzteilnehmer gefunden, sind lediglich 5% Bearbeitungsentgelt zu zahlen.
    Bei vorzeitiger Abreise können keine Teilnahmepreise erstattet werden.
    Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

  12. Corona-Pandemie:
    Wir planen die Herbstfreizeit angelehnt an die aktuell geltenden Bedingungen und Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen. Welche behördlichen Auflagen bis dahin gelten, wissen auch wir erst sehr kurzfristig. Daher ist es möglich, dass kurzfristige Änderungen der geplanten Organisationsform (Kurse, Elternkreis mit Vorträgen, Sportmöglichkeiten, etc.) erforderlich werden.
    Wir möchten vermeiden, dass die Herbstfreizeit zum Corona-Hotspot wird. Außerdem soll sich jeder wohl und sicher fühlen. Um die Wahrscheinlichkeit eine Corona-Infektion im Camp zu verringern, haben wir uns daher entschlossen, die Herbstfreizeit nach einer 2G-Regel durchzuführen: jeder Teilnehmer muss entweder von einer Corona-Infektion genesen (gültig nach aktuellen Vorschriften) oder vollständig geimpft sein. Daher müssen Teilnehmer eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Geimpft laut Stiko-Empfehlung: Nachweis durch Corona-App, QR-Code-Zertifikat oder Impfausweis (das kann eventuell eine Boosterimpfung mit einschliessen); oder
    • Genesen: Nachweis durch noch gültiges “Genesenenzertifikat”, ggf. mit Nachimpfung wenn möglich; oder
    • Personen ohne (zum Zeitpunkt der Herbstfreizeit gültige) Impfempfehlung der StIKo. Im Moment sind dies Kinder unter 5 Jahren. Die genauen Regelungen bis zur Herbstfreizeit sind noch nicht bekannt. Oder
    • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht impf-fähig sind, z.B. mit diversen Vorerkrankungen. Nachweis durch ärztliches Attest erforderlich, in diesem Fall bitte die Veranstaltungsleitung vor Anmeldung informieren.

    Personen, die trotz Impfmöglichkeit und -fähigkeit nicht geimpft sind, oder die die Corona-Impfung verweigern, können an der Herbstfreizeit nicht teilnehmen. Darum verpflichtet sich jeder Teilnehmer:

    • nur anzureisen, wenn die gesamte impffähige Familie geimpft oder genesen ist (Bedingungen a & b, bitte entsprechende Nachweise mitbringen),
    • für nicht-impffähige Personen (Bedingungen c & d) einen aktuellen Test mit Zertifikat mitzubringen, entsprechend den Gesetzesvorgaben,
    • nur anzureisen, wenn die gesamte Familie gesund ist und keine Anzeichen einer Corona-Infektion hat,
    • beim Auftreten von Symptomen innerhalb der Familie auf die Fortsetzung der Freizeit zu verzichten,
    • alle zum Zeitpunkt der Herbstfreizeit geltenden Regeln (festgesetzt durch Gesundheitsamt, Hausverwaltung und Veranstaltungsleitung) strikt einzuhalten. Dazu gehören ggf. auch eine Maskenpflicht und/oder wiederholte Tests.

    Unterlaufen Erwachsene oder Kinder mehrfach solche Regeln, können sie nicht weiter an der Herbstfreizeit teilnehmen. Sie reisen dann ohne Anspruch auf Erstattung ab.
    Auch bei Einhaltung aller Vorsichtsmaßnehmen kann die Veranstaltungsleitung natürlich nicht ausschließen, dass ein Teilnehmer CoViD-19-infiziert sein könnte, ohne es zu wissen. Daher kann die Veranstaltungsleitung für ein eventuelles Infektionsgeschehen nicht haftbar gemacht werden. Jede Familie reist auf eigenes Risiko an.

  13. Zustandekommen der Veranstaltung
    Sollte die Herbstfreizeit aufgrund der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Bestimmungen (Corona oder andere) oder aus anderen von uns nicht zu beeinflussenden Gründen nicht stattfinden können, kann sie auch kurzfristig abgesagt werden. Bis dahin bezahlte Beiträge werden dann zurückerstattet.
  14. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

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